Juristische Lieblingswörter VII

22.10.2007 von maria

Heute: stellvertretendes commodum

Dass die Rechtswissenschaft ein altes Fachgebiet ist, erkennt man daran, dass weniger Vermanschungen von Deutsch und Englisch zu finden sind (außer in neuen Rechtsgebieten, wie dem Medienrecht), sondern vielmehr Mischformen von Deutsch und Latein. Den ganzen Begriff auf Latein zu formulieren, wäre zu kompliziert. Aber um sich vom gemeinen Bürger abzuheben, muss der Jurist schon hin und wieder ein paar lateinische Wörter fallen lassen.

So ist es auch hier: jeder normale Mensch fragt sich, was soll ein stellvertretendes commodum sein? Commodum klingt wie Kommode oder das schöne österreichische Wort kommod. Für den Betroffenen kann es jedoch relativ unbequem sein.

Das stellvertretende commodum ist in § 285 BGB geregelt. Es bedeutet, dass derjenige, der einen abgeschlossenen Vertrag nicht erfüllen kann, weil ihm dies unmöglich ist, einen eventuell erhaltenen Ersatz (das commodum, lat.: Vorteil, Nutzen) an den Vertragspartner herausgeben muss. Wenn zum Beispiel die verkaufte Antikkommode bei einem Feuer verbrennt und der Verkäufer von seiner Versicherung Geld dafür bekommt, muss er dieses an den Käufer zahlen. Ist der Verkäufer ein Schlitzohr und hat die wertvolle Antikkommode für mehr Geld an jemand anderen verkauft, muss er den erzielten Kaufpreis an den ursprünglichen Käufer herausgeben.

Kommode

Foto: Luukas

Heißt auch Kommode: die Bibliothek der Juristischen Fakultät der HU-Berlin.

Unter Lieblingswörter, Recht und Ordnung


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