Abmahnung

25.8.2007 von maria

In letzter Zeit werden Websitebetreiber immer häufiger Opfer von Abmahnungen. Aus diesem Grund habe ich einen kleinen Beitrag zum Thema verfasst.

Eine Abmahnung ist grundsätzlich dazu da, eine Rechtsverletzung auf außergerichtlichem Wege zu klären. Vom Empfänger der Abmahnung wird verlangt, etwas bestimmtes zu tun oder ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Sie ist häufig verbunden mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das heißt, wenn man in der Zukunft -also innerhalb von 30 Jahren nach deren Abgabe- gegen die Unterlassungserklärung verstößt, ist man verpflichtet eine Vertragsstrafe in einer bestimmten Höhe zu zahlen. Man sollte unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern auf die Abmahnung reagieren. Im Zweifel ist es am sichersten erst einmal den strittigen Inhalt von der Website zu nehmen und von einem Anwalt prüfen zu lassen, ob die Forderungen berechtigt sind. Es ist davon abzuraten, alles zu unterschreiben, nur um seine Ruhe zu haben, denn einige Abmahnungen sind unberechtigt. Und man wäre man trotzdem verpflichtet bei einem Verstoß die Vertragsstrafe zu zahlen. Ist die Abmahnung berechtigt, muss man meistens die entstandenen Kosten, in der Regel Anwaltskosten, erstatten. Davon gibt es natürlich auch Ausnahmen, z.B. bei Massenabmahnungen, also wenn der Anwalt in der Vergangenheit eine Reihe gleichgelagerter Abmahnungen verschickt hat.

Im folgenden Video wird oben gesagtes noch einmal erläutert.

Hier ist beschrieben, wie schnell man auf eine Abmahnung reagieren und den beanstandeten Content gebenenfalls von seiner Website entfernen muss.

Wie bei allen rechtlichen Themen erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Ausführungen. Im Zweifel solltet ihr euch von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Unter Recht und Ordnung


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