Anwaltsgruselei
Grüsel, das Treiben einiger Anwälte rollt mir immer wieder die Fußnägel. Vielleicht bin ich noch zu jung und realitätsfern, um die wirkliche berufliche Situation beurteilen zu können, aber eine gewisse Grundanständigkeit und Prozessvorbereitung liegt doch im Wesen des Anwaltsberufes, oder? Gerade erst hatte ich im Sozialgericht eine besonders dreiste Spezies dieser Gattung, kopfschüttel. Die Mandatierung erfolgte wohl allein wegen der Rechtsschutzversicherung des Klägers. Der Widerspruch bei der Behörde wurde gar nicht begründet. Die Klagebegründung bestand aus einem Satz: Das Arbeitsamt hat sich verrechnet. Das war es. Wenn sich der Anwalt die Mühe gemacht hätte, vorher einmal in die Verwaltungsakte hereinzuschauen, wäre ihm aufgefallen, dass Widerspruch und Klage völlig unbegründet sind. Hat er aber anscheinend nicht. Zum Beginn der Verhandlung, um 9 Uhr erschien sein Mandant alleine. Sein Anwalt stehe im Stau. Na so etwas. Eine halbe Stunde später steckte der Kläger den Kopf wieder durch die Tür. Sein Anwalt wolle nicht mehr kommen und habe ihm vorgeschlagen, die Verhandlung alleine durchzuführen. Wenn das Gericht ihm raten würde, die Klage zurückzunehmen, solle er dies tun. So viel Dreistigkeit bekommt man nicht häufig geboten. Wir haben daraufhin den Anwalt ins Gericht beordert und die anderen Verhandlungen vorgezogen. So dass der gute Herr schließlich zwei Stunden vor der Tür warten musste, bis er die Klage seines Mandanten zurücknehmen durfte. Leider viel unnütz vertane Zeit für seinen Mandanten, aber ein bisschen Strafe muss sein.
Foto: xlucas
Unter Recht und Ordnung