Juristische Lieblingswörter II
23.6.2007 von maria
Heute: Erblasser
Das ist der gute Mensch, der seinen Hinterbliebenen nach seinem Tode (im Erbfall) ein Erbe hinterlässt. Das Schöne an dem Wort ist, dass man es auf zwei verschiedene Arten aussprechen kann. Entweder, man sagt Erb-lasser (Betonung auf der ersten Silbe- derjenige, der erben lässt). Oder man sagt Er-blasser (Betonung auf der zweiten Silbe- derjenige, der infolge seines Todes erblasst). Passt doch beides ganz gut.
Foto: Chance Agrella
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