Juristische Lieblingswörter V
18.8.2007 von maria
Heute: Ersitzung
Ersitzung ist einer der wenigen Begriffe, die man hört und sich bildlich ungefähr das Richtige vorstellt. Ich sehe vor meinem inneren Auge jemanden, der seinen Hintern irgendwo raufpflanzt und ihn nicht mehr herunterbewegt, bis sich keiner mehr für die Sache interessiert und sie ihm gehört. Genauso ist es auch juristisch: gemäß § 937 ff BGB kann man Eigentum an einer Sache erlangen, indem man sie 10 Jahre in Eigenbesitz hat.
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