Juristische Lieblingswörter VII
Heute: Pflichtverletzung
Dieser Begriff klingt dramatisch: „Hallo Notruf, schicken sie schnell einen Rettungswagen vorbei. Mein Mann hat eine schwere Pflichtverletzung erlitten!“ So schlimm ist es in der Realität zum Glück nicht. Schließt man einen Vertrag ab, ergeben sich daraus bestimmte Pflichten. Beim Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zum Beispiel zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache. Die Kaufsache muss in ordnungsgemäßem Zustand sein und der Laden des Verkäufers muss so gestaltet sein, dass der Käufer nicht durch herabstürzende Regale oder ähnliches in Gefahr gebracht wird. Erfüllt der Verkäufer eine dieser Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß, liegt eine Pflichtverletzung vor, die Schadensersatz- und/ oder Nacherfüllungsansprüche nach sich ziehen kann. Wenn das neu gekaufte Handy bei der ersten Benutzung am Ohr des Käufers explodiert, dann ist auch mein Einleitungssatz gar nicht so fernliegend.
Foto: danzo08
Unter Recht und Ordnung