Telefonabzockversuch gescheitert
Als ich vorhin auf mein Handy schaute, sah ich, dass jemand unter einer unbekannten Nummer mit Frankfurter Vorwahl angerufen hat. Als cleveres Mädchen habe ich mir angewöhnt, fremde Nummmern vor dem Rückruf erst einmal zu googlen. Und siehe da: wie ich auf dieser Website erfuhr, hätte ich mich bei einem Rückruf mit einem netten Computer unterhalten können, der mich zur Teilnahme an einem Gewinnspiel auffordert. Ich muss dafür nur eine 0900-Nummer anrufen – die natürlich hohe Kosten verursacht. Dass derartiger Telefonspam gemäß § 7 II Nr. 2 UWG rechtswidrig ist, wird den beteiligten Firmen wohl bekannt sein. Aber da es sehr schwer ist, ihrer habhaft zu werden, geht ihnen das Verbot am Hintern vorbei. Da man als Verbraucher die Firmen nicht wegen Verstößen gegen das UWG verklagen kann, ist es am besten, sich die Gewinnspielnummer aufzuschreiben und sich an einen Verbraucherverband zu wenden oder sie der Bundesnetzagentur zu melden.
Foto: japur
Die Nummer auf meinem Handy lautete: 069661021971. Auf besagter Website finden sich noch eine Reihe weiterer Nummern, hinter denen sich Telefonspammer verstecken.
Unter Recht und Ordnung